Schulanmeldung Schuljahr 2023/2024
Liebe Eltern,
die Schulanmeldung findet im Zeitraum vom 24.10. – 28.10.2022 statt.
Des Weiteren finden Sie für das Schulanmeldeverfahren im kommenden Schuljahr unter dem Menüpunkt "Formulare" alle wichtigen Unterlagen, die Sie zur Schulanmeldung benötigen.
Ablauf
Bei der Anmeldung erfolgt die administrative Abwicklung mit den Eltern im Sekretariat.
Hier erhalten Sie einen gesonderten Termin zum "Schulspiel", an dem Ihr Kind in einer Kleingruppe teilnimmt.
Bitte drucken Sie sich die Formulare auf dieser Homepage aus und bringen Sie diese bereits ausgefüllt zu der Anmeldung mit:
- Blauer Bogen der Stadt Langenfeld (wurde Ihnen bereits von der Stadt Langenfeld zugeschickt) (WICHTIG: Der Antrag muss von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein!). Familien, die zuziehen und Eltern, deren Kind noch nicht schulpflichtig ist, aber frühzeitig eingeschult werden soll, haben keinen solchen Bogen und erhalten ihn bei uns in der Schule.
- Vollmacht für die Anmeldung zum Schulbesuch von dem nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteil
- allein Sorgeberechtigte: Gerichtsnachweis über die alleinige Sorge
- Kopie der Geburtsurkunde und Taufbescheinigung (bei katholischem Bekenntnis)
- Nachweis Masernschutzimpfung (Kopie des Impfausweises mit Namen des Kindes)
- Anmeldebogen der Schule
- Einwilligungserklärung in die Veröffentlichung/Erstellung von Fotos
- Einwilligungserklärung zur Weitergabe personenbezogener Daten
- Einwilligungserklärung zur Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erreichbarkeit
- Erklärung „Bekenntnisschule“
Wenn Sie Ihr Kind im Offenen Ganztag oder aber zur Halbtagsbetreuung anmelden möchten, benötigen wir von beiden Erziehungsberechtigten eine Arbeitszeitbescheinigung. Auch hier ist zu beachten, dass der Antrag von beiden Erziehungsberechtigten unterschrieben sein muss! (siehe "Formulare" --> "Betreuung/ OGS")
Wichtige Information
Jedes Kind hat einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart in seiner Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger (= Stadt Langenfeld) festgelegten Aufnahmekapazität, soweit der Schulträger keinen Schuleinzugsbereich gebildet hat. Der Schulträger legt unter Beachtung der Höchstgrenze für die zu bildenden Eingangsklassen die Zahl und die Verteilung der Eingangsklassen auf die Schulen und Teilstandorte fest (vgl. Schulgesetz NRW, § 46).
Die Paulus-Schule ist eine Bekenntnisschule.
Der Gesetzgeber hat die Reihenfolge der Aufnahme an einer Bekenntnisschule folgendermaßen geregelt:
- Alle katholischen Kinder, für die die Paulus-Schule die nächstgelegene Schule der gewünschten Schulart ist, werden aufgenommen.
- Im Rahmen dann noch möglicher freier Kapazitäten in den Eingangsklassen werden auch Kinder aufgenommen, die nicht katholisch sind und für die die Paulus-Schule die nächstgelegene Schule ist.